Förderung und Finanzierung
Ohne Moos nix los.
Aber wie geht es nach einem Studienabbruch finanziell weiter?
Ausbildungsvergütung
Absolvieren Sie eine betriebliche Ausbildung, haben Sie Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Häufig ist die Höhe tarifvertraglich geregelt. Das Ausbildungsgehalt erhalten Sie monatlich. Informationen zu den üblichen Ausbildungsvergütungen erhalten Sie auf der Internetseite BerufeNET der Agentur für Arbeit.
Und wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht?
Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, kann die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewähren.
Wer bekommt BAB?
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten
und finanziellen Hilfen finden Sie unter folgendem Link:
Kontakt:
Agentur für Arbeit Ahlen-MünsterTelefon: 0251/698-333
Email: Ahlen-muenster.hochschulteam@arbeitsagentur.de